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Edelmetallsachdarlehen-Goldleihe nach § 607 BGB

  • Die sichere Edelmetallanlage und clevere Festgeld-Alternative ab € 200.000 Anlagesumme
  • Neukauf- und oder Edelmetalleinlieferung oder Mix
  • VSH Vertrauensschadenversicherung der R+V gegen Betrug und Untreue
  • Warenversicherung bei der Mannheimer gegen Brand, Einbruch und Diebstahl
  • Hochsicherheits­lagerung der Edelmetalle mit 100 % Versicherungsschutz
  • Mehr als 20 Jahre Zuverlässigkeit und Erfahrung. Kompetent. Seriös. Beständig

Kaufen Sie Gold oder leihen Sie uns Ihr „zinsloses“ Bestandsgold!

Attraktive Verzinsung von 4,00 % bis 5,00 % p.a.

Banken und Finanzexperten empfehlen eine Geldanlage in Sachwerten, wie zum Beispiel in  Immobilien oder Edelmetallen. Gegenüber Immobilien stellt sich insbesondere Gold als transparenter und flexibler Sachwert dar, der sich hervorragend dazu eignet, Ersparnisse oder ein Vermögen vor einem Werteverfall zu schützen.

Daher lohnt es sich darüber nachzudenken, vorhandene Vermögenswerte wie Wertpapiere (Anleihen, Aktien, Fonds) und vor allem Einlagen (Festgeld/Tagesgeld) teilweise umzuschichten um zusätzlich in Gold zu investieren, getreu dem Motto ...raus aus Papiergeld und rein in Sachwerte...

So können Ersparnisse bzw. Erlöse aus einer Lebensversicherung oder Immobilienverkauf genutzt werden, um sie in einer Goldanlage als Einmalanlage ohne Kapitalverzehr anzulegen.

UNSERE EMPFEHLUNG

"GOLDLEIHE-EDELMETALLSACHDARLEHEN"

FESTGOLD statt FESTGELD

Nutzen Sie den aktuell wohl interessanten Goldpreis zum Neukauf
Unser Geschäftsführer aus dem Private Banking mit 35-jähriger Bankpraxis

als Börsenmakler und Betreuer vermögender Kunden berät Sie neutral und kompetent.

 

Wir vermitteln für den Edelmetallhändler den klassischen (physischen) Edelmetallhandel und Goldkonzepte -anyom und steuerfrei- wie das Edelmetallsachdarlehen nach § 607 BGB, auch Goldleihe genannt, mit und ohne Auslieferung, mit und ohne feste Rendite, sowie anonyme Tafelgeschäfte bis zu € 1.999 oder Einlagerung im versicherten Hochsicherheitstresor.

 

Unser Angebot:

Die „Gold-Leihe“* ist ein Edelmetall-Sachdarlehen (§§ 607 ff. BGB) und somit ein klassisches Instrument zur Warenfinanzierung, welches typischerweise in Industrie und Handel eingesetzt wird.

Insbesondere bei Handelsgeschäften, wie z. B. dem Rohstoffhandel, der ständigen Preisschwankungen ausgesetzt ist, wird das Preisrisiko durch die Aufnahme von Sachdarlehen weitestgehend neutralisiert.

Beispiel: Sie haben angenommen ab € 200.000 Bargeld zum Neukauf von Gold oder haben Goldbarren/Münzen zuhause oder im Bankschließfach "zinslos" gelagert und liefern diese als Sachdarlehen/Goldleihe ein und erhalten darauf bis zu 5,00 % p. a. Zins.

So funktionierts:

  • Sie leihen uns Ihre Edelmetalle, welche Sie jetzt gerade kaufen oder schon besitzen
  • die Leihe erfolgt in Stücken bzw. nach Gewicht
  • der Wert in EUR des Sachdarlehens wird anhand des tagesaktuellen London Fixing Preises ermittelt
  • auf diesen Wert wird das Darlehensentgelt geleistet
  • besonders interessiert sind wir an den Anlagegoldmünzen, z. B. Krügerrand, Maple Leaf, Wiener Philharmoniker und Goldbarren von 20, 31,10, 50, 100, 250, 500 und 1000 g, Silberanlagemünzen- oder Barren eignen sich ebenfalls.

Was passiert dann mit Ihrem Edelmetallen?

  • Je mehr Edelmetalle wir lagernd haben, desto schneller können wir unsere Kundenwünsche in den Filialen und im Onlineshop Zug um Zug bedienen.
  • Die geliehenen Edelmetalle werden zum Kundenhandel auf die Zentrale und auf den Online-Shop verteilt.
  • Durch die Häufigkeit des Handels mit der geliehenen Ware, wird der Zins für Sie und eine Marge für uns erwirtschaftet und das ohne Kursrisiko! So können wir uns den Zins von z. Zt. von 4,00 % bis 5,00 % p. a. leisten.
  • Nach Laufzeitende erfolgt die Rückerstattung der Sache gleicher Art, Güte und Menge.
  • Alternativ unterbreiten wir Ihnen ein Rückkaufsangebot.

 

Die "Gold-Leihe ist keine herkömmliche Leihe und keine Anleihe, sondern ein klassisches Sachdarlehen.
Das Wort "Gold-Leihe" beziehen wir umgangssprachlich auf "Sie leihen uns Ihr Gold", konkret, Sie geben uns ein Sachdarlehen.
Bei Fälligkeit der Rückerstattung erhalten Sie die Sachen/Ware in gleicher Art, Güte und Menge zurück (§ 607 Abs 1 BGB)

Ist Gold derzeit noch relativ preiswert und werden die Preise die kommenden Jahre ansteigen?

Auf die jährliche Weltnachfrage entfallen aktuell ca. 66 % auf Schmuck- und Hightechindustrie und 34% als Währungsstütze für die Notenbanken. Die Weltbevölkerung beträgt derzeit 7,4 Milliarden Menschen und wächst jährlich um weitere 76 Mio. an. Damit ist für die nächsten Jahrzehnte eine steigende Nachfrage nach Gold nicht aufzuhalten - der Abbau von Gold und Silber ist jedoch nicht unbegrenzt möglich. Die weltweiten Goldreserven dürften bis 2031/32 erschöpft sein. Der jährlich Bedarf an Gold beträgt das 3,3-fache der jährlichen Fördermenge. Hinzu kommt, dass Indien, Pakistan und China Gold wieder den Bürgern zugänglich gemacht haben und die jeweiligen Notenbanken seit Jahren enorme Goldkäufe tätigen.

Wo werden die Edelmetalle gelagert?

Die Sachdarlehensbestände werden wie die bestehenden Eigenlagerbestände hochsicher und mit vollem Versicherungsschutz bei der Lagerstätte Prosegur.

Sind die Edelmetallbestände versichert?

Ja, die Edelmetalle unterliegen dem vollen Versicherungsschutz. Es bestehen Warenversicherungen gegen Brand, Einbruch, Diebstahl und Raub. Neben den üblichen Versicherungen besteht eine Vertrauensschadenversicherung (VSV) gegen Betrug und Untreue.

Welche Art Gold kaufe ich?

Als Edelmetallkäufer erwerben Sie nur Gold und Silber, das auch von allen Kreditinstuten und im klassischen Edelmetallhandel akzeptiert wird. Dabei handelt es sich in der Regel um Gold und Silber von namhaften Herstellern wie z.B. Heraeus, Degussa, Umicore, Valcambi etc. sowie den gängigsten Münzprägeanstalten weltweit, wie Perth Mint, South African Mint, Royal Canadian Mint, Münze Österreich in Barren- und Münzenfrom. Die Feinheit beträgt in der Regel 999/1000 bzw. 24 Karat.

Was passiert bei einer Insolvenz des Edelmetallhändlers?

Im Falle einer Insolvenz gilt das eingelagerte bzw. im Umlauf befindliche Gold und Silber nicht als Sondervermögen. Während der vereinbarten Anlagedauer geht das physische Edelmetall, welches im Rahmen eines Sachdarlehens zur Verfügung gestellt wurde, in das Anlagevermögen des Edelmetallhändlers über und ist bei Ablauf wieder Eigentum des Kunden. Transparenz- und Risikohinweis: Eine Investition in ein Sachdarlehen birgt Risiken und kann wie bei anderen Anlagen bei Ausfall des Darlehensnehmers zu einem Verlust führen. Wir empfehlen grundätzlich immer nur einen vertretbaren Teil des Edelmetallbestandes als Sachdarlehen herauszureichen.

Wie kann Edelmetall gekauft und/oder Ihre Bestand an uns verliehen werden?

Sie können uns Ihre Barren und Münzen aus Gold und Silber in Form eines Sachdarlehens leihen. Für dieses Darlehen erhalten Sie einen attraktiven Zins von bis zu derzeit 5,00% p.a. quartalsweise oder jährlich ausbezahlt. Es gibt zwei Möglichkeiten, ein Sachdarlehen an uns herauszureichen. Entweder Sie kaufen jetzt Gold und Silber und verleihen dies unmittelbar im Rahmen des Kaufes an uns mit Laufzeiten von 2, 3, 4 oder 5 Jahren und einem Zinssatz von bis zu 4,50% p.a. oder Sie leihen uns die Edelmetalle, die Sie bereits besitzen und aktuell z.B. daheim oder in einem Bankschließfach lager. Bei Kauf und verleihen gilt als Zinsgrundlage der Kaufpreis. Bei Silber der Nettokaufpreis. Bei Einlieferung und verleihen gilt der aktuell gültige Ankaufspreis. Wir empfehlen frei verfügbare Anlagebeträge oder als Gegenwert bei Einlieferung mindestens in Höhe von ca. EUR 10.000 einzuplanen.

Welche Edelmetalle können idealweise erworben oder verliehen werden?

Grundsätzlich können Sie über unseren Edelmetallhändler alle handelsüblichen Produkte in Gold, Silber, Palladium und Platin erwerben. Seien es Münzen oder Barren. Für ein Sachdarlehen in Gold und Silber eignen sich am besten die gängigsten Artikel an Handelswaren wie Goldbarren von 20 Gramm bis 1 Kilo von Heraeus, Degussa, Umicore, Valcambi, Münze Österreich, etc. und/oder gängige Gold-/Silber Bullion-(Anlage-) Münzen, wie z. B. Maple Leaf, Wiener Philharmoniker und natürlich den Krügerrand.

Sind Kursgewinne bzw. Wertzuwächse und Zinsen steuerpflichtig?

Bei Edelmetallkauf gilt, mögliche Gewinne nach mindestens 1 Jahr Haltedauer sind nach derzeitigem Stand abgeltungssteuerfrei. Das kommt in diesem Fall u. a. dann zum Tragen, wenn Sie nach Laufzeitende (mind. 1 Jahr plus 1 Tag) Ihre gekauften Edelmetalle gem. Rückkaufangebot zum dann gültigen Tagespreis an uns verkaufen, statt sich Ihre Edelmetalle ausliefern zu lassen und Sie deswegen aufgrund möglicher Preiszuwächse einen Erlös erzielen. Dann wären diese Gewinne steuerfrei. Die laufenden Zinszahlungen hingegen sind bei Ihrer persönlichen Steuererklärung zu berücksichtigen.

Was ist die LBMA?

Übersetzt, die London Bullion Market Association (www.lbma.org.uk). Sie ist der Branchenverband, der die auf dem Londoner Markt von Silber- und Goldbarren durchgeführten Aktivitäten koordiniert. London ist weltweit der Mittelpunkt des physischen Silber- und Goldhandels. Nicht nur die größten Banken der Welt handeln auf dem Londoner Gold- und Silbermarkt, sondern auch Goldhersteller, Raffinerien, Goldproduzenten und andere Goldhändler auf globaler Ebene. Die LBMA legt die international anerkannten Standards über Gewicht, Aussehen und Markierung fest, nach denen Silber- und Goldbarren die Nennung „Good Delivery“ erhalten. Das Goldfixing findet zweimal am Tag statt und involviert die größten Banken, die Gold handeln: UBS, Goldman Sachs, Deutsche Bank, Barclays, ScotiaMocatta, HSBC und Société Générale.

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