WIR SIND ANBIETERUNABHÄNGIG, NEUTRAL UND INTERESSEWAHREND FÜR SIE TÄTIG
In Deutschland besitzen über 13 Mio. Menschen über 60 Jahre Immobilieneigentum, aber jeder 2. Immobilieneigentümer hat finanzielle Sorgen. Sei es, daß die Rente/Pension zu knapp ist und/oder dass die "Reserven" zur Neige gehen. Da hilft die Immobilienverrentung/Immorente oder ein Teilverkauf.
Am Markt gibt es unzählige Anbieter auf für Senioren zugeschnittene Produkte zur Liquiditätsbeschaffung. Wir bieten aus-schließlich die Konzepte TEILVERKAUF und IMMOBILIENRENTE an. Andere Anbieter treten mit Begriffen wie "monatliche Leibrente auf Zeit", "Verkauf mit Mietvertrag" und mit der "zeitlich unbegrenzten Umkehrhypothek" am Markt auf.
Durch unsere Unabhängigkeit können wir Ihnen immer den für Sie optimalen Anbieter, bezogen auf Ihre persönlichen Vorgaben und Wünsche anbieten, sei es beim Teilverkauf oder bei der Verrentung und alle Konzepte vereinen eins, der Immobilienbesitzer erzielt eine Liquidität, deren Höhe, ob durch eine monatliche Rente oder durch eine einmalige Auszahlung, er selbst bestimmt. Bessern Sie Ihre Rente/Pension oder Liquidität durch eine monatliche Rente, einer Barauszahlung oder einem Mix davon ab.
In Frage kommen sog. "ältere" Immobilienbesitzer, je nach Modell ab 60 Jahren bis 70 Jahren bei der Immobilienrente, beim Teil-verkauf ab 55 Jahren, mit i. d. R. lastenfreien Immobilien. Meistens erhalten Immobilienbesitzer ohne Vermögenshindergrund ab einem bestimmten Alter keine Kredite/Hypotheken auf Grund der Bonität -gringe Rente/Pension- aber vor allem wegen des Sterbe- und Altersrisikos.
Sie können mit Ihrer "inaktiven" und meist vermögensgebundenen Immobilie Ihre Rente bzw. Liquidität im Alter bei optimalster Sicherheit aufbessern. Mit dem erzielten finanziellen Spielraum lassen sich Ihre Wünsche oder anstehende Haus- bzw. Woh-nungskosten finanzieren.
Beim TEILVERKAUF entstehen Ihnen keine Durchführungs- und Servideentgelte bei einem eventuellen späteren Gesamtverkauf und Sie erhalten zu 100 % ein lebenslanges Nießbrauchrecht, bei Wettbewerbern nur für den verkauften Anteil.
Möglich macht dies der bei der älteren Generation der in den letzten 5 Jahren sehr populär gewordene und der bei "Senioren" immer mehr in aller Munde stehende Teilverkauf oder die Immobilienverrentung. Für Rentner, Pensionäre und "ältere" Personen eine quasi optimale Lösung.zur Liquiditätsbeschaffung, sei es als VERRENTUNG oder EINMALZAHLUNG
Sie bleiben ein lebenlang Nutzer und Eigentümer Ihrer Immobilie durch das Wohn- und Nießbrauchrecht, welches grundbuch-mäßig abgesichert wird. Sie und Ihre Erben erhalten ein Rückkaufsrecht für den verkauften Immobilienanteil. So behalten Sie die Flexibiltät, Ihre Immobilie später ganz vzu verkaufen oder an Ihre Kinder oder Enkel weiterzugeben.
Ein ganz wesentlicher Vorteil beim TEILVERKAUF bzw. der IMMOBOLIENRENTE ist, daß Sie Ihre über Jahrzehnte bewohnten und vertrauten 4 Wände nicht aufgeben müssen und durch das Wohnrecht bis zum Tode abgesichert sind.
Mit allen Modellen erreicht der Immobilienbesitzer aber immer seinen Wunsch, Liquidität durch eine Einmalzahlung oder durch eine monatliche lebenslange Rente zu erhalten und trotzdem ein lebenslanges Wohnrecht, grundbuchbesichert, zu erhalten.
Welches Konzept -TEILVERKAUF oder IMMORENTE- für Sie passt, bestimmen nach einer eingehenden Beratung nur Sie selbst.
Wichtig: Beim TEILVERKAUF bieten wir Ihnen unsere Dienste für eine eventuelle Wiederanlage Ihrer Auszahlung oder einem Teil davon -siehe BETONGOLD/vermietete Immobilien an und Sie können mit dem garantierten Zinsertrag aus der Wiederanlage je nach Anlagehöhe Ihr Nutzungsentgeld von 4,99 % neutralisieren.
Beispiel:
Wert der Immobilie | € 400.000 |
Teilverkauf | € 200.000 (50 %) |
Nutzungsentgelt daraus 4,99 % | € 9.980 |
z. B. Teilanlage in der RIVAG/Betongold € 120.000 mit 6,00 % - 6 Jahre Laufzeit | € 7.200 (garantiert) zur Kompensation der Nutzungsgebühr ergibt z. B. eine jährliche Zuzahlung von € 2.780 |
freie Verfügung z. B. für 6 Jahre je € 13.333 | € 80.000 |
plus Guthaben aus der Anlage in RIVAG | € 120.000 |
Wenn Sie von Wettbewerbern ein Angebot haben, machen wir Ihnen und kostenlos ein Gegenangebot. Vergleiche lohnen sich immer und gerade hier in diesem komplexen und komplizierten Markt /TEILVERKAUF/IMMOBILIENVERRENTUNG, ob mit einer mtl. Rente bzw. beim TEILVERKAUF mit einer Einmalauszahlung oder einem MIX davon.
Bei einem späteren Gesamtverkauf zahlen Sie kein am Markt übliches Durchführungs- bzw. Serviceentgelt (Wettbewerber verlangen 3,00 % bis 6,50 %). Auch wird das Nießbrauchrecht lebenslang und zu 100 % (Wettbewerber nur für den verkauften Anteil) eingetragen.
Wir kooperieren mit den am deutschen Markt führenden und namhaften Marktanbietern, und zwar mit:
Unser Kooperationspartner ist seit Jahren ausgewiesener Experte im Segment TEILVERKAUF und IMMOBILIENVERRENTUNG und ist Ihr Ansprechpartner von A bis Z, d. h. von der Antragsstellung, über den Notartermin, bis hin zur endgültigen Einmalauszahlung bzw. bis zur ersten Rentenzahlung. Das alles natürlich unverbindlich und kostenlos.
Wir machen Ihnen wohl das am Markt beste Angebot. Nehmen Sie uns beim Wort.
Herzliche Grüße aus Nürnberg
Werner M. Held
Die Deutsche Teilkauf im Vergleich mit anderen Anbietern
Deutsche Teilkauf | Heimkapital | Wertfaktor | E&V Liquid Home | |
---|---|---|---|---|
Mindestwert der Immobilie | 200.000 € | 200.000 € | 200.000 € | 200.000 € |
Maximaler Verkaufsanteil | 50 % | 50 % | 50 % | 50 % |
Jährliches Nutzungsentgelt | 4,90 % des verkauften Immobilienteils |
5,75 % des verkauften Immobilienteils (kann auch geringer sein, wenn dafür der Teilverkaufs-preis niedriger ausfällt) |
5,73 %-6,58 % des verkauften Immobilienteils |
4,99 % des verkauften Immobilienteils |
Durchführungs - bzw. Serviceentgelt bei späterem Gesamtverkauf der Immobilie |
0 | 4,50 % des Gesamterlöses | 3,25 % bis 6,50 % des Gesamterlöses | 5,50 % des Gesamterlöses |
Lebenslanges Nießbrauchrecht |
Für 100 % der Immobilie |
Nur für den verkauften Anteil | Nur für den verkauften Anteil | Nur für den verkauften Anteil |
Rangstelle des Nießbrauchrechts im Grundbuch |
Vor der Finanzierungs-grundschuld erstrangig eingetragen |
Hinter der Finanzie-rungsgrundschuld im zweiten Rang eingetragen |
Hinter der Finanzie-rungsgrundschuld im zweiten Rang eingetragen |
Hinter der Finanzie-rungsgrundschuld im zweiten Rang eingetragen |